Im angefochtenen Entscheid stellte die Gemeinde fest, dass auf dem Grundstück ohne Bewilligung Umgebungsarbeiten durchgeführt würden. Gemäss mündlicher Auskunft «der Pächter» soll die Ruine abgedeckt werden, um sie vor dem Wetter zu schützen, um sie in einigen Jahren zu sanieren und zu bewohnen. Für die Lagerung der Gerätschaften und Materialien sei ein Container (bzw. Bauwagen) hingestellt worden. In ihrer Stellungnahme vom 17. April 2023 spricht die Gemeinde nur noch von Aussagen von Herrn F.___