Gemäss der Aktennotiz der Gemeinde zur Besichtigung vom 24. Februar 2023 waren die «Pächter F.________ und D.________» anwesend. Es seien Aufräumarbeiten (Entsorgung von Abfall) sowie die «Erstellung des Gartens und der Tierhaltung im Gange». Später möchten «die Pächter» das Gebäude renovieren, um darin zu wohnen (Wochenendhaus), weshalb sie darauf hingewiesen worden seien, dass dies nicht möglich sei, was sie nicht hätten nachvollziehen können und nicht geglaubt hätten. Im angefochtenen Entscheid stellte die Gemeinde fest, dass auf dem Grundstück ohne Bewilligung Umgebungsarbeiten durchgeführt würden.