_ geschehen sei, welche ja selber eigentlich bewilligungspflichtig wären. In der Beschwerde macht der Beschwerdeführer zudem sinngemäss geltend, laut Auskunft der Pächterin habe sie den Bagger, welcher für die Wiederherstellung des Wasserablaufs und den Unterhalt der vergandeten Strasse verwendet worden sei, genau am 24. Februar 2023 um 17.00 Uhr wieder weggebracht. Der Beschwerdeführer führt zudem aus, es seien keine Arbeiten am Haus getätigt worden oder geplant gewesen. Zudem habe sich nicht ein Container, sondern nur ein fahrtüchtiger Bauwagen auf dem Gelände befunden.