Aus den Vorakten geht nicht hervor, dass die Gemeinde bezüglich der Terrainveränderungen überhaupt Abklärungen getroffen hat. Insbesondere hat sie in der angefochtenen Verfügung vom 8. Februar 2023 die angeblich massiven Terrainveränderungen in Zusammenhang mit der Nordost-Zufahrt nicht erwähnt. 6. Rückweisung an die Baupolizeibehörde