b) Die Umgebung bzw. der Innenhof zwischen den Gebäuden A.________ 12 und 12a scheint auf dem Luftbild aus dem Jahr 2021 im Vergleich zu den in den Akten vorhandenen früheren Luftbildern verändert.26 Der Beschwerdeführer hat in seiner baupolizeilichen Anzeige vom 9. März 2022 geltend gemacht, dass zwischen den Gebäuden A.________ 12 und 12a an der Nordost- Zufahrt massive Terrainveränderungen vorgenommen worden seien.