Beim rechtmässigen Zustand handelt es sich nicht zwingend um den Zustand der Nordwest-Zufahrt unmittelbar vor der Sanierung im Jahr 2022. Vielmehr wird die Gemeinde für die Festlegung der zu treffenden Wiederherstellungsmassnahmen zu prüfen haben, welcher Zustand der Nordwest- Zufahrt (insbesondere hinsichtlich Breite und Befestigung) bewilligt ist oder ob und in welchem Umfang die Nordwest-Zufahrt früher allenfalls baubewilligungsfrei erstellt werden durfte. 5. Terrainveränderungen in Zusammenhang mit der Nordost-Zufahrt