Die Baubewilligungspflicht in der Landwirtschaftszone wird grundsätzlich sehr streng gehandhabt, da Letztere von Überbauungen weitgehend freigehalten werden soll (vgl. Art. 16 Abs. 1 RPG; sog. Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet).24 Der Einbau des neuen Mergelbelages ohne Grasmittelstreifen auf der Nordwest-Zufahrt im Jahr 2022 verändert das Landschaftsbild und ist damit grundsätzlich baubewilligungspflichtig. Aus den Akten geht nicht hervor, dass eine Baubewilligung bzw. eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG vorliegt. Die Gemeinde Brenzikofen hätte gestützt auf Art.