c) Nach dem Gesagten wies die Nordwest-Zufahrt vor der Sanierung im Jahr 2022 einen breiten Grasmittelstreifen und zwei mit Schotter versehene Fahrspuren auf. 2022 wurde der Grasmittelstreifen entfernt und der ganze Weg mit einer deutlich massiveren Befestigung versehen. Die Ausgestaltung der Nordwest-Zufahrt wurde somit verändert. Eine Baubewilligung dafür liegt unbestrittenermassen nicht vor. Gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. c BewD kann das Unterhalten und Ändern von Bauten und Anlagen zwar baubewilligungsfrei sein. Dies gilt aber nur, wenn keine bau- oder umweltrechtlich relevanten Tatbestände betroffen sind.