Aus diesem Grund sei damals weder eine Strassenanschlussbewilligung noch eine Bewilligung für einen Ausbau des Weges erteilt worden. Der fragliche Weg bestehe bereits seit Jahrzehnten mit einer Breite von rund 2.00 m und dem Anschluss an die Gemeindestrasse. Die Beschwerdegegnerinnen hätten im Herbst 2022 den sich in einem schlechten Zustand befindlichen Weg mit dem Einbau einer Mergelschicht saniert. Es habe weder ein Ausbau noch eine Verbreiterung der Weganlage stattgefunden. Es handle sich um eine reine Sanierung der Weganlage, die nicht baubewilligungspflichtig sei.