Die Beschwerdegegnerinnen erklären in ihrer Stellungnahme vom 24. März 2023, auf dem Flugbild von 1998 sei gut erkennbar, dass auf dem Weg kein mittiger Grasstreifen existiere. Der mittlere Grasstreifen habe sich erst im Laufe der Jahre gebildet und werde auf dem neu sanierten Weg mit der Zeit auch wieder zu einem solchen erwachsen. Den Weg hätten sie nicht verbreitert, sondern auf der Breite von 2.40 m saniert. Für die beiden Erdgeschoss-Wohnungen im Bauernhaus sei die Nordwest-Zufahrt essenziell. Am wichtigsten sei sie für die Holzzufuhr von jährlich ca. 35 Ster zur zentralen Holzheizung aus dem Jahr 1999 im Ökonomiegebäude, die nur über die Nordwest-Zufahrt erreichbar sei.