__ ein baupolizeiliches Verfahren hätte durchführen müssen. Er beantragt gewisse Wiederherstellungsmassnahmen, weiter aber auch, es sei eventuell ein Baugesuch einzureichen und die BVD solle die Terrassierung «abweisen» und die Strassenanschlussbewilligung verweigern. Streitgegenstand im vorliegenden Beschwerdeverfahren kann einzig die Frage sein, ob die Gemeinde zu Recht die baupolizeiliche Relevanz der genannten Sachverhalte verneint hat oder ob sie gestützt auf Art. 45 ff. BauG baupolizeilich hätte einschreiten und allenfalls Wiederherstellungsmassnahmen verfügen müssen.