1. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Hauptzufahrt Nordost von der Gemeindestrasse zu den Gebäuden Brenzikofen, A.________ 12 und 12A sei durch die BVD zu verfügen. 2. Die Terrassierung der ursprünglichen Hauptzufahrt Nordost sei von der BVD zu beurteilen und abzuweisen. 3. Eventuell sei für die massiven Terrainveränderungen bei der Hauptzufahrt Nordost ein Baugesuch einzureichen, um dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zur Einspracheerhebung einzuräumen. 4. Es sei keine Weganschlussbewilligung über die Nordwest Zufahrt auf die öffentliche Strasse zu erteilen; diese Zufahrt sei somit aufzuheben.