In der Folge wandte sich der Beschwerdeführer am 7. Dezember 2022 erneut an das Regierungsstatthalteramt und teilte mit, er und sein Pächter hätten am 23. November 2022 festgestellt, dass die Nordwest-Zufahrt über 2.40 m verbreitert, Kulturland abhumusiert und mit einem undurchlässigen Mergelbelag eingewalzt worden sei.5 Das Regierungsstatthalteramt leitete das Schreiben des Beschwerdeführers vom 7. Dezember 2023 an die Gemeinde weiter.6 Daraufhin ersuchte der Beschwerdeführer die Gemeinde mit Schreiben vom 12. Januar 2023 um eine beschwerdefähige Verfügung.7