Das Regierungsstatthalteramt leitete die Angelegenheit am 16. März 2022 an die Gemeinde Brenzikofen weiter.3 Die Gemeinde teilte dem Beschwerdeführer am 15. November 2022 mit, aktuell sei die Nordwest-Zufahrt in der amtlichen Vermessung mit einer Breite von 2.40 m enthalten. Die Luftbilder vor 1972 würden bereits einen Weg zeigen. Im Rahmen der Baubewilligung für den Um- und Ausbau der Liegenschaft A.________ 12 sei davon ausgegangen worden, dass es sich um einen bestehenden, altrechtlichen Weg handle.