b) Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 1 des Dispositivs der Verfügung der Gemeinde Madiswil vom 27. Januar 2023 wird von Amtes wegen neu angesetzt auf den 31. Dezember 2023. c) Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Madiswil vom 27. Januar 2023 bestätigt. 3. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1200.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.