b) Die massgeblichen Sachverhaltselemente konnten anhand der zur Verfügung stehenden Akten genügend überprüft bzw. festgestellt werden. Auf die von der Beschwerdeführerin beantragte Edition weiterer Unterlagen (Edition Anschlussgesuch vorheriger Eigentümer von B.________, Parzelle Nr. F.________; Edition amtliche Akten Kanalisationsanbau, Edition amtliche Akten Bewilligungsverfahren Stromanschluss, Edition amtliche Akten des AGR betreffend B.__