Schliesslich wird – wie in der Verfügung vom 17. Mai 2023 angekündigt – Ziffer 1 Lemma 4 des Dispositivs der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung vom 27. Januar 2023 vom Amtes wegen wie folgt ergänzt (Ergänzung unterstrichen): «Die Belichtungselemente (Türe, Tor, Fenster) müssen rückgebaut und die Fassade wiederhergestellt werden». Nach gewährter Gelegenheit zur Stellungnahme zu dieser Präzisierung äusserten sich die Verfahrensbeteiligten nicht. 6. Ergebnis, Beweismittel, Kosten