Die Vorinstanz hat der Beschwerdeführerin ab dem Zeitpunkt des Entscheids rund sechs Monate Zeit eingeräumt, um den angeordneten Rückbau vorzunehmen. Diese Frist erachtet die BVD als angemessen, weshalb der Beschwerdeführerin für die angeordnete Wiederherstellung rund sechs Monate ab Datum des vorliegenden Entscheids einzuräumen ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hat neu bis am 31. Dezember 2023 zu erfolgen.