Hinzu komme, dass sie die Liegenschaft erst im Jahr 2020 erworben habe und die Baute als Freizeitlokal eingetragen sei. Sie habe demnach in gutem Glauben gehandelt. Ausserdem sei der Schaden, welcher ihr aus dem Rückbau erwachsen würde, erheblich grösser als allfällige öffentliche Interessen. Durch den Rückbau würde dem Freizeitlokal der Sinn und Zweck entzogen, weil es für die Nutzung als Freizeitlokal voraussetze, dass die Baute über eine Toilette, eine Küche sowie eine Heizung verfüge. Ein allfälliger Rückbau sei daher nicht verhältnismässig.