Zudem lägen ihr eine Rechnung für den Wasseranschluss und eine Rechnung für den Kanalisationsanschluss vor. Seit der Wasserinstallation lese ein Mitarbeiter der Gemeinde jedes Jahr die Wasseruhr ab und erhebe die Gebühr. Bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte die Gemeinde erkennen müssen, das bereits seit Jahrzehnten eine Küche und ein WC vorhanden seien. Durch das Verhalten der Gemeinde sei sie darin bestärkt worden, dass die Liegenschaft als Freizeitlokal genutzt werden könne. Sie habe auch Renovationsarbeiten vorgenommen, für welche keine Baubewilligung benötigt werde. Sie habe damit gestützt auf den Vertrauenstatbestand Dispositionen getätigt.