Das Verhalten der Gemeinde sei geeignet gewesen, bei ihr ein berechtigtes Vertrauen auf die Rechtmässigkeit der Baute zu erwecken. Hinzu komme, dass sämtliche Umbauarbeiten der Steuerverwaltung des Kantons Bern am 30. April 2015 mitgeteilt worden seien, was der Gemeinde bekannt sei. Diese habe demnach mindestens seit sieben Jahren Kenntnis von der Baute. Mit ihrem langjährigen Nichteinschreiten habe die Gemeinde einen Vertrauenstatbestand geschaffen, zumal sie jedes Jahr die Grundgebühr für Wasser und Strom erhoben habe. Zudem lägen ihr eine Rechnung für den Wasseranschluss und eine Rechnung für den Kanalisationsanschluss vor.