ligung hält oder ohne Baubewilligung baut, soll nicht besser gestellt werden als ein Bauherr, der die Baubewilligung einhält. Bei einer kompletten Umnutzung eines Geräteraums zu Wohnraum bzw. zu einem Freizeitlokal mit Einbau einer Heizung, einer Küche, eines WCs und diverser neuer Fenster kann zudem nicht von einer unbedeutenden Abweichung vom Erlaubten gesprochen werden.