RPG angewiesen. Die Umnutzung eines Geräteraums zu Wohnraum bzw. zu einem Freizeitlokal kann jedoch auch nach diesen Bestimmungen nicht bewilligt werden. Die Tatbestände von Art. 24 RPG und Art 39 RPV (Standortgebundenheit ausserhalb der Bauzone; Standortgebundenheit in Streusiedlungsgebieten für die Änderung der Nutzung bestehender Bauten, die Wohnungen enthalten), Art. 24a RPG (Zweckänderung ohne bauliche Massnahmen), Art. 24b RPG (Nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb), Art. 24d RPG (Umnutzung von landwirtschaftlichen Wohnbauten in eine landwirtschaftsfremde Wohnnutzung, vollständige Zweckänderung von schützenswerten Bauten), Art. 24e RPG (Hobbymässige Tierhaltung) und Art.