In ihrer Eingabe 29. November 2022 führte die Beschwerdeführerin näher aus, wieso aus ihrer Sicht diese Grundsätze verletzt wurden. Den Vertrauensschutz leitet sie dabei aus dem Umstand ab, dass die Gemeinde aufgrund verschiedener, näher umschriebener Zugeständnisse und Handlungen seit Jahrzehnten von der angeblich gesetzeswidrigen Baute Kenntnis gehabt habe. Die fehlende Verhältnismässigkeit begründet sie mit ihrer Gutgläubigkeit als Eigentümerin, die das Grundstück erst 2020 übernommen habe, dem jahrelangen Bekanntsein der Abweichungen und dem fehlenden öffentlichen Interesse am Rückbau.