so etwa die Fotoaufnahmen im Register 21 (welche zwar undatiert sind, aber von der Besichtigung vom 12. April 2022 stammen dürften) sowie die Unterlagen der amtlichen Bewertung in Register 22 (darunter die von der Beschwerdeführerin erwähnten Beschwerdebeilagen 4 und 5) und die Rechnungen in Register 23. Indem die Gemeinde diese Akten nachträglich noch in das Vorakten-Dossier aufnahm, scheint sie von einer gewissen Entscheidrelevanz dieser Unterlagen ausgegangen zu sein.