Gestützt auf die unbestritten gebliebene Aussage der Beschwerdeführerin, wonach das letzte Dokument der ihr zugestellten Akten auf den 8. August 2012 datiert waren, und den von der Gemeinde im Beschwerdeverfahren eingereichten Vorakten-Ordner lässt sich schliessen, dass die der Beschwerdeführerin zur Verfügung gestellten Akten die Unterlagen dieser Vorakten bis und mit Register 20 «Baugesuch 2012/19 (Montieren eines Glas-Vordaches)» umfassten. Der aktuelle Vorakten-Ordner enthält nun die weiteren Register 21 «Fotoaufnahmen B.________», 22 «Auszug