«Die Belichtungselemente (Türe, Tor, Fenster) müssen rückgebaut und die Fassade wiederhergestellt werden». Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Die Beschwerdeführerin reichte in der Folge eine Stellungnahme vom 5. Juni 2023 ein und bestätigte darin ihre Rechtsbegehren gemäss Beschwerde. Von den übrigen Verfahrensbeteiligten ging keine Eingabe ein. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion