Die Aussparung einer Öffnung von 80 cm Durchmesser wird erlaubt. Diese Öffnung muss mit einem Gussdeckel abgedeckt werden. • Die Westfassade des Gebäudes ist bis auf die Höhe des Mauerwerks vollständig mit Erde aufzufüllen. Die Fenster und die Mauer dürfen nicht sichtbar sein. • Die Belichtungselemente (Türe, Tor, Fenster) müssen rückgebaut und die Fassade werden. 2/15 BVD 120/2023/12