Ein Baugesuch des damaligen Grundeigentümers vom 23. Juli 2012 für das Montieren eines Glas- Vordaches als Schutz der wettergefährdeten Fassade wurde durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung vom 8. August 2012 positiv beurteilt und in der Folge (offenbar ohne Bewilligung durch die Gemeinde) entsprechend ausgeführt. 2. Anlässlich einer Besichtigung vom 12. April 2022 stellte die Gemeinde die folgenden unbewilligten Abweichungen gegenüber der Baubewilligung vom 2. Mai 1991 fest: