der Gemeinde vom 14. Juni 1995 (Abweisung der Beschwerde durch die BVE am 23. Juni 1995), beide die Nutzung des Untergeschosses betreffend. Mit Protokoll Baukontrolle vom 8. August 1995 stellte die Gemeinde fest, dass die Öffnung in der Betondecke vollständig aufgefüllt und mit Zementüberzug ergänzt worden und der Keller nicht mehr zugänglich und nutzbar ist.