Einer nachträglichen Projektänderung zur Nutzung des Untergeschosses des Geräteschuppens verweigerte die Gemeinde am 23. Oktober 1991 die Baubewilligung, unter Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die damalige Baudirektion des Kantons Bern mit Entscheid vom 24. März 1992 ab. Auch ein weiteres Baugesuch für die Nutzung des Untergeschosses wurde abschlägig beurteilt (Bauabschlag und Wiederherstellung der Gemeinde vom 17. Juni 1992, Nichteintretensentscheid der Baudirektion vom 30. Juli 1992, Abweisung der Beschwerde durch das Verwaltungsgericht am 18. November 1992).