Hinzu kommt, dass sich der Abstellplatz im Naturschutzgebiet «Sense-Schwarzwasser» befindet. Gemäss Schutzbeschluss NSG Nr. 55 der Volkswirtschafsdirektion des Kantons Bern vom 27. Oktober 2010 ist das Befahren des Schutzgebietes mit Fahrzeugen aller Art, mit Ausnahme der öffentlichen Strassen und Wege, untersagt, ebenso das Parkieren von Fahrzeugen ausserhalb der bezeichneten und signalisierten Parkplätze. Einer Besitzstandsgarantie würden somit übergeordnete öffentliche Interessen entgegenstehen. Das gleiche gilt, soweit sich der Abstellplatz im Wald befindet, kennt doch das Waldrecht keine Besitzstandsgarantie.16