Das Rechtsamt nahm den Schutzbeschluss betreffend das Naturschutzgebiet «Sense-Schwarzwasser» sowie einen Auszug aus dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) betreffend das Grundstück der Beschwerdeführerin zu den Akten. Es gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit dazu sowie zur Eingabe des AGR vom 30. März 2022 Stellung zu nehmen. Es wies sie ausserdem darauf hin, dass das AGR die für das Bauen ausserhalb der Bauzone zuständige Amtsstelle im Kanton Bern sei und es bat sie, mitzuteilen, ob sie nach Kenntnisnahme der Unterlagen an ihrer Beschwerde festhalte. Die Beschwerdeführerin liess sich nicht vernehmen. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den