3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde verzichtete implizit auf eine Beschwerdevernehmlassung. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) beantragte in seiner ausführlich begründeten Stellungnahme vom 30. März 2022 die Abweisung der Beschwerde. Das Rechtsamt nahm den Schutzbeschluss betreffend das Naturschutzgebiet «Sense-Schwarzwasser» sowie einen Auszug aus dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) betreffend das Grundstück der Beschwerdeführerin zu den Akten.