1/6 BVD 120/2022/8 keine baulichen Massnahmen durchgeführt worden und der Vorwurf einer Ablagerung sei falsch. Im Übrigen habe sie sich im Juli 2021 bei einem Mitarbeiter des Fachbereichs Abfall des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) erkundigt. Sie bitte darum, diesen allenfalls beizuziehen.