2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 2. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde betreffend die widerrechtliche Ablagerung. Sie macht insbesondere geltend, das ehemalige Bauernhaus liege in der Bauzone. Sie sehe keine Veranlassung, eine Baubewilligung für einen Abstellplatz einzuholen, der nachweislich seit 50 Jahren benutzt werde und der Besitzstandsgarantie unterliege. Zudem seien