Mit Wiederherstellungsverfügung vom 3. Februar 2022 forderte die Gemeinde Schwarzenburg die Beschwerdeführerin auf, die widerrechtlich erstelle Baute/Anlage vollständig zurückzubauen und der rechtmässige Zustand wieder vollumfänglich herzustellen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.