Der Ablagerungsstandort liegt zudem im Naturschutzgebiet «Sense-Schwarzwasser». Mit Schreiben vom 15. November 2021 informierte die Gemeinde die Beschwerdeführerin über die Meldung der Kantonspolizei und gab ihr Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 machte die Beschwerdeführerin von dieser Möglichkeit Gebrauch. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 3. Februar 2022 forderte die Gemeinde Schwarzenburg die Beschwerdeführerin auf, die widerrechtlich erstelle Baute/Anlage vollständig zurückzubauen und der rechtmässige Zustand wieder vollumfänglich herzustellen.