1. Mit Schreiben vom 25. Juni 2021 meldete die Kantonspolizei der Gemeinde Schwarzenburg widerrechtliche Ablagerungen auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin am D.________weg in Lanzenhäusern. Anlässlich einer Kontrollfahrt sei ein Anhängerzug aufgefallen. Weiter seien neben dem Fahrzeug noch diverse Paletten sowie ein Überbrückungskabel gelagert. Das Grundstück der Beschwerdeführerin (Schwarzenburg Grundbuchblatt Nr. G.________) befindet sich in der Landwirtschaftszone. Der Ablagerungsstandort liegt zudem im Naturschutzgebiet «Sense-Schwarzwasser».