2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von CHF 3280.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn D.________, eingeschrieben - Frau E.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Büren an der Aare, Bauverwaltung, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, im Haus Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat