Die materielle Rechtmässigkeit des tatsächlich realisierten Bohrstandorts wäre dann in einem allfälligen Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid über das Projektänderungsgesuch zu prüfen. Unabhängig davon, wie der Entscheid über das Projektänderungsgesuch ausfällt, hat die Gemeinde nach diesem Entscheid des AWA ihr sistiertes Wiederherstellungsverfahren wiederaufzunehmen und mit einer Verfügung in der Sache abzuschliessen. 3. Kosten