Für die Gemeinde bedeutet dieses hängige Projektänderungsgesuch, dass sie ihr Wiederherstellungsverfahren zu sistieren hat, bis über das Projektänderungsgesuch entschieden ist. Sollte das Projektänderungsgesuch vom AWA bewilligt werden, wäre der heutige formell rechtswidrige Zustand (Abweichung des tatsächlich realisierten Bohrstandorts von der Gewässerschutzbewilligung vom 30. August 2021) behoben. Die materielle Rechtmässigkeit des tatsächlich realisierten Bohrstandorts wäre dann in einem allfälligen Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid über das Projektänderungsgesuch zu prüfen.