Gewässerschutzbewilligung neu beurteilt werden könne, weil kein Einverständnis der Beschwerdeführerin für das Unterschreiten des Grenzabstands von 3 m vorliege, und in seiner E- Mail vom 16. Mai 2022, wonach für die Ausstellung einer neuen Gewässerschutzbewilligung für 10 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Vorbemerkungen zu den Art. 45–52 N. 4 11 Siehe BVD 140/2010/32 vom 30. September 2010 E. 2 und AWA-Formular «Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Entzug von Wärme mittels Erdwärmesonden», Wichtige Hinwiese, Ziff. 4