Keine Voraussetzung für die Behandlung des Projektänderungsgesuchs ist dabei allerdings die fehlende Zustimmung der Beschwerdeführerin für die Unterschreitung eines Grenzabstands von 3 m zur ihrer Parzelle. Das AWA muss das Gesuch auch ohne Zustimmung der Beschwerdeführerin behandeln. Liegt keine solche Zustimmung vor, bedeutet dies gemäss Praxis des AWA lediglich, dass der Beschwerdeführerin als betroffenen Nachbarin Gelegenheit gegeben werden muss, sich am Verfahren zur Änderung der Gewässerschutzbewilligung zu beteiligen.11 Insofern irreführend sind die Aussagen des AWA in seiner Stellungnahme vom 16. Januar 2023, wonach der tatsächliche Standort nicht mittels Projektänderung und neuer