falls der Grenzabstand unterschritten werde, werde die Unterschrift der jeweiligen Eigentümerschaft benötigt. Darauf reagierte die Beschwerdegegnerin gleichentags mit einer E-Mail und stellte zusätzliche Fragen in Hinblick auf eine Projektänderung. Darauf antwortete das AWA mit E-Mail vom 17. Mai 2022.9 Daraus ist ersichtlich, dass die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 14. Mai 2022 bereits ein Projektänderungsgesuch beim AWA eingereicht, das AWA jedoch noch nicht darüber entschieden hat.