4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch dem AWA Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gemeinde Büren a.A. äussert sich in ihrer Stellungahme vom 13. Januar 2023 zur Beschwerde, ohne einen Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 15. Januar 2023, das Rechtsbegehren und die Eventualbegehren der Beschwerde seien abzuweisen. Eventualiter sei das AWA anzuweisen, das weitere Verfahren durchzuführen. Wie die Gemeinde äussert sich das AWA in seiner Stellungnahme vom 16. Januar 2023 ebenfalls zur Beschwerde, ohne einen Antrag zu stellen.