Die Beschwerdeführerin verlangte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Nachdem die Gemeinde die Beschwerdegegnerin und das AWA angehört und anschliessend Gelegenheit zu Schlussbemerkungen gegeben hatte, erliess sie am 30. November 2022 folgende Verfügung: «Das Baupolizeiverfahren durch die Gemeinde wird infolge fehlender Zuständigkeit beendet. Für die Durchführung eines Projektänderungsverfahrens ist das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) zuständig.»