2. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt L.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Rapperswil, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung, per E-Mail, zur Kenntnis - Amt für Landwirtschaft und Natur, per E-Mail, zur Kenntnis - Amt für Wasser und Abfall, per E-Mail, zur Kenntnis