b) Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Gemeinde Rapperswil (BE) vom 14. November 2022 wird insoweit bestätigt. [Mit Berichtigungsentscheid vom 5. April 2023 hat die BVD Dispositivziffer 1b des Entscheids der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern vom 3. April 2023 mit folgender Anordnung vervollständigt: «Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Dispositivziffer 3 der Verfügung der Gemeinde Rapperswil (BE) vom 14. November 2022 wird neu angesetzt bis 31. Juli 2023.»]