Die fraglichen Folientunnel dienten bisher als Witterungsschutz für Kühe, die in der warmen Jahreszeit auf der Weide gehalten wurden. Kühe dürfen nicht über längere Zeit extremer Witterung schutzlos ausgesetzt sein (Art. 36 TSchV12). Die Beschwerdeführenden werden daher eine Alternative für die bisherige Haltung der Kühe im Sommer finden müssen, beispielsweise indem eine geeignete andere Weidefläche für ihren Aufenthalt im Sommer gefunden wird. Sollte die Zeitdauer bis 31. Juli 2023 nicht genügen, um eine alternative Weidefläche zu finden, so bleibt den Beschwerdeführenden die Möglichkeit, die Kühe bei schlechten Witterungsbedingungen